Kirchgemeindeversammlung
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz werden auf Mittwoch, 11. Juni 2025, 19.00 Uhr in den Gemeindesaal im Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen. Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, welche ihre Schriften in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.
Traktanden
- 1. Jahresrechnung 2024 Brüttiseller Kreuz
- 2. Jahresbericht 2024 - Kenntnisnahme
- 3. Reduktion Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege
- 4. Abnahme Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
- 5. Anpassung Kirchgemeindeordnung per 17.2026
- 6. Anpassung Entschädigungsreglement
- 7. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
- 8. Infos rund um die Kirchgemeinde
1. Jahresrechnung 2024 Brüttiseller Kreuz
Die Rechnung 2024 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 186’985 ab. Das ist CHF 244’885 besser als budgetiert. Im Jahr 2024 wurde dank budgetbewusstem Handeln in allen Ressorts - trotz den unter den Erwartungen liegenden Steuereinnahmen - das gute Endresultat erwirtschaftet.
Die Aufstellung zeigt, dass in allen Ressorts Budgetverbundenheit und sparsames Verhalten vorherrschte. Bei den grossen Abweichungen wurden z.B. unter Gemeindeaufbau- und Leitung keine Behördenentschädigung für nicht bearbeitete Ressorts ausbezahlt und weniger Sitzungen als budgetiert gehalten. Es wurden weniger Drucksachen u. Publikationen als vorgesehen benötigt nach dem Zusammenschluss. Die Reduktion der Gemeindeseiten reflok auf vier Seiten ergaben Einsparungen. Die Initialisierung der Rechnungsführung durch die polit.Gemeinde Wa-Brü ist abgeschlossen und es gibt nun Synergienutzungen.
Unter Diakonie und Seelsorge wurden Kosten von Lebensmittelverbrauch, externen Referenten und Unterkunft für Seniorenreisen zu hoch budgetiert.
Die Steuereinnahmen waren tiefer als erwartet, aber auch der Zentralkassenbeitrag fiel tiefer als erwartet aus.
Budgetvergleich 2024 in CHF: (B = Budget, R = Rechnung, A= Abweichung)
Gemeindeaufbau und -leitung |
B: |
-626’700 |
R: |
-456195 |
A: |
170505 |
Verkündigung und Gottesdienst |
B: |
-149300 |
R: |
-134492 |
A: |
14808 |
Diakonie und Seelsorge |
B: |
-264100 |
R: |
-147266 |
A: |
116834 |
Bildung und Spiritualität |
B: |
-245600 |
R: |
-209591 |
A: |
36009 |
Kultur |
B: |
-38000 |
R: |
-44665 |
A: |
-6665 |
Kirchliche Liegenschaften |
B: |
-282600 |
R: |
-276744 |
A: |
5826 |
Gemeindesteuern |
B: |
2073100 |
R: |
1919934 |
A: |
-153166 |
Finanzausgleich |
B: |
-525400 |
R: |
-482054 |
A: |
43346 |
Antrag
1. Die Kirchenpflege hat die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2024 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2024 weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 2'027'149.20
Gesamtertrag Fr. 2'214'134.13
Ertragsüberschuss Fr. 186’984.93
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Bilanzsumme Fr. 3'604'764.03
Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben.
Dadurch erhöht sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2024 auf Fr. 1'668'283.52
3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025, die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2024 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz zu genehmigen
2. Jahresbericht 2024 - Kenntnisnahme
Der Jahresbericht 2024 wird Ihnen zusammen mit den Gemeindeseiten reflok 6_25 am 30. Mai als Beilage mit dem «reformiert.» zugestellt
3. Reduktion Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege
Aktuell ist die Kirchenpflege nach dem Rücktritt eines Mitgliedes bei 6 Mitgliedern. Für die Ersatzwahl vom 18. Mai hat sich trotz vieler Gespräche keine Kandidatur ergeben. Es ist absehbar, dass die Besetzung aller Sitze in Zukunft nicht einfacher wird.
Die Reduktion auf 5 Mitglieder per kommende Legislatur 2026-2030 ist eine pragmatische Lösung, die Handlungsfähigkeit der Kirchenpflege auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Maßnahme berücksichtigt die aktuellen Gegebenheiten und sorgt dafür, dass die verbleibenden Mitglieder ihre Aufgaben weiterhin in effizienter und verantwortungsvoller Weise wahrnehmen können. Zwar wird für jedes einzelne Mitglied etwas mehr Arbeit erforderlich sein, doch ist dies unter den gegebenen Umständen realistisch und machbar.
Antrag
Auf die Legislatur 2026-2030 wird die Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege reduziert von sieben auf fünf Mitglieder. Die notwendige Anpassung der Kirchgemeindeordnung wird vorgenommen.
4. Abnahme Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene neue Gemeindegesetz regelt die Abnahme des Gemeinde-versammlungsprotokolls im Unterschied zu vorher nicht mehr. Das kantonale Gemeindeamt empfahl daher seinerzeit, entweder die Protokollabnahme nach dem bisherigen Recht weiterzuführen oder in der Gemeinde eine eigene Regelung zu treffen. Viele Kirchgemeinden sehen somit weiterhin vor, dass das Protokoll innert sechs Tagen nach dessen Erstellung von der Versammlungsleitung (in der Regel Kirchenpflegepräsidium) und den Stimmenzählenden abgenommen wird. Andere Kirchgemeinden haben in der Geschäftsordnung der Kirchenpflege die Abnahme des Protokolls der KGV durch die Kirchenpflege vorgesehen. Aus rechtlicher Sicht genügt dies nicht mehr. Es gilt der Grundsatz, dass ein Organ (z.B. KP, KGV) sein Protokoll in der nächsten Sitzung oder Versammlung abnimmt. Bezüglich der (Kirch-) Gemeindeversammlung ist es zulässig, die Protokollabnahme an den Gemeindevorstand (Kirchenpflege) zu delegieren. Dies kann durch einen separaten Beschluss oder Erlass der KGV oder im Rahmen der Kirchgemeindeordnung erfolgen. Das heisst, entweder in jeder KGV die Abnahme des Protokolls der vorangegangenen Versammlung zu traktandieren oder der KGV zu beantragen, dass in Zukunft die Kirchenpflege das Protokoll abnimmt.
Zum Nachvollzug des 2018 angepassten Gemeindegesetzes beschliesst die Kirchenpflege, das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung jeweils an der ersten regulären Kirchenpflegesitzung nach der Kirchgemeindeversammlung durch die Kirchenpflege abzunehmen - amtliche Publikation darauf folgend. Die notwendige Anpassung der Kirchgemeindeordnung wird vorgenommen.
Antrag
Die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz beantragt den Mitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 die Annahme der Abnahme des KGV-Protokolls durch die Kirchenpflege und die dafür nötige Anpassung der Kirchgemeindeordnung.
5. Anpassung Kirchgemeindeordnung per 01.Juli 2026
Wird unter den Traktandum 3 und 4 den Anträgen der Kirchenpflege stattgegeben, muss als Folge der Anpassung dieser organisatorischen Massnahmen die Kirchgemeindeordnung ensprechend angepasst und vom Kirchenrat genehmigt werden.
Aus den gleichen Gründen, die zur Reduktion der Anzahl Kirchenpflegemitglieder führen, ist es bisher nicht gelungen, freiwillige Tätige für die in der KGO vorgesehenen Ortskirchenkommissionen zu gewinnen. Es ist nun der Moment, auch diesem Umstand gerecht zu werden. Aus sicht der Kirchenpflege kann daher der Artikel 22 der Kirchgemeindeordnung «Unterstellte Kommissionen», welcher den Punkt Ortskirchenkommissionen behandelt, ersatzlos gestrichen werden.
Da sich die Arbeit seit dem Zusammenschluss innerhalb der neuen Kirchgemeinde sehr gut entwickelt hat, ist die Kirchenpflege überzeugt, dass die Kirchgemeinde allen Ortsteilen auch ohne die entsprechende Kommission gerecht wird.
Sollte es dereinst nötig sein, kann eine solche Kommission auch ohne spezifischen Artikel in der Kirchgemeindeordnung ernannt werden.
Antrag
Auf die Legislatur 2026-2030 treten folgende Aenderungen in Kraft:
Artikel 12 Absatz 1 Protokollabnahme durch Kirchenpflege
Artikel 16 Absatz 1 Anzahl Kirchenpflegemitglieder
Artikel 22: Wegfall der Ortskirchenkommissionen
Vorbehältlich der Zustimmung des Kirchenrates beantragt die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz den Mitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 die Annahme der revidierten Kirchgemeindeordnung gemäss detaillierter Aufstellung.
Weisung:
Die detaillierte Aufstellung der Anpassung Kirchgemeindeordnung finden Sie auf dem Sekretariat oder entnehmen hier untenstehend.
6. Anpassung Entschädigungsreglement
Wird unter Traktandum 3 der Reduktion der Anzahl Mitglider der Kirchenpflege stattgegeben, muss als Folge das Entschädigungsreglement angepasst werden. Zudem fliessen die Erfahrungen aus der Arbeit der Kirchenpflege seit dem Zusammenschluss hinein.
Antrag
Das am 5. Juni 2024 von der Kirchgemeindeversammlung genehmigte Entschädigungsreglement für Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz wird auf die neue Situation Legislatur 2026-2030 angepasst.
Die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz beantragt den Mitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 die Annahme der Anpassung des Entschädigungsreglements für Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz per 01. Juli 2026.
Weisung:
Die detaillierte Aufstellung der Anpassung Entschädigungsreglement finden Sie auf dem Sekretariat oder entnehmen sie der Homepage – Angaben unter Aktenauflage.
7. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (27. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten Ernst Abbühl, Bruggwiesenstrasse 4, 8306 Brüttisellen, schriftlich einzureichen.
8. Infos rund um die Kirchgemeinde
Aktenauflage
Die vollständigen Akten zu allen Traktanden liegen im Sekretariat Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, ab dem 12. Mai zur Einsicht auf (jeweils Vormittags - beachten Sie bitte die publizierten Ferienabwesenheiten auf der Homepage) – oder können online auf www.ref-bk/NewsMedien/ Kirchgemeindeversammlung. heruntergeladen werden.
Anschlussprogramm
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie herzlich zum Austausch mit der Kirchenpflege bei einem Apéro eingeladen.
Brüttisellen, 08. Mai 2025 Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
Ergebnisse der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz haben am 27. November den Geschäften wie folgt zugestimmt.
- Voranschlag/Budget 2025 der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz mit gleichbleibendem Steuerfuss von 11%.
Protokoll:
Protokollauflage zur Einsicht ab Dienstag 03. Dezember, Sekretariat Gsellhof, Schüracherstrasse 10, 8306 Brüttisellen (während den ausgeschriebenen Öffnungszeiten)
Rekursfristen
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung (05.12.2024) an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage (05.12.2024) bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.
Dietlikon, 05. Dezember 2024 Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 27. November
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz werden auf Mittwoch, 27. November 2024, 19.00 Uhr in den Gemeindesaal im Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, welche ihre Schriften in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht
Traktanden
1. Budget 2025 und Steuerfuss 2025
2. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
- Mitteilungen aus der Kirchgemeinde
1. Budget 2025 und Steuerfuss 2025
Die Kirchenpflege hat das Budget 2025 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 2'282'200.00
Gesamtertrag Fr. 2'326'000.00
Ertragsüberschuss Fr. - 33'800.00
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 15'827'273.00
Steuerfuss 2025: 11%
Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben.
Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2024
1. das Budget 2025 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz zu genehmigen und
2. den Steuerfuss auf 11% (Vorjahr 11%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.
Weisung
Bericht der Kirchenpflege zum Budget 2025 Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
Wirtschaftliche Lage
Das Jahr 2024 ist durch ein unterdurchschnittliches Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Mit einer allmählichen Erholung der Weltwirtschaft sollte sich das Wachstum 2025 «normalisieren». Trotzdem bestehen sowohl konjunkturelle Abwärtsrisiken als auch Aufwärtspotentiale. Ohne dramatische politische Ereignisse sollten sich die Prognosen über die Steuereinnahmen im Jahr 2025 wie budgetiert (siehe Tabelle unten) erfüllen.
Budget 2025 Kirchgemeinde «Brüttiseller Kreuz»
Anfangs 2024 wurden auf der Basis des Zusammenschlusses der Kirchgemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen die Budgets der beiden Kirchgemeinden zu einem gemeinsamen Budget vereint. Anfängliche Unsicherheiten sind in der Zwischenzeit einer gewissen Budgetsicherheit gewichen. Das Budget 2025 konnte, abgestützt auf das erste gemeinsame Budget 2024, nun auf bereits erprobtem Grund erstellt werden.
Angestrebt wurde wiederum ein ausgeglichenes Budget. Bei einem Gesamtaufwand von CHF 2'282’200 und einem Gesamtertrag von CHF 2'316’000 resultiert beim Budget 2025 ein Ertragsüberschuss von CHF 33’800.00.
Für weiterführende Finanzinformationen und Kennzahlen sei auf den nachfolgenden Auszug des Budgets (Tabelle) und auf das Budgetbulletin der Finanzverwaltung Wangen-Brüttisellen verwiesen.
Budget und Aufgaben
Die Kirchenpflege und die Pfarrschaft sind bestrebt, alle Ressourcen in den einzelnen Ressorts optimal einzusetzen. Die mutmasslichen Ausgaben im Budget 2025 wurden haushälterisch festgelegt. Dank guter Budgetdisziplin ist auch das Kompensieren der kontinuierlich sinkenden Steuereinnahmen infolge Mitgliederschwund möglich
Budget und Eigenkapital
Das angesparte Eigenkapital beträgt gegenwärtig CHF 1'481'299. Mit den vorhandenen Geldreserven sind auch zukünftige Investitionen möglich
Budgetvergleich 2024/2025
Ressort: |
2024 |
2025 |
Gemeindeaufbau und Leitung |
-626’700 |
-534’400 |
Verkündigung und Gottesdienst |
-149’250 |
-145’400 |
Diakonie und Seelsorge |
-264’100 |
-207’200 |
Bildung und Spiritualität |
-245’600 |
-228’800 |
Kultur |
-38’000 |
-57’100 |
Kirchliche Liegenschaften |
-282’650 |
-298’000 |
Gemeindesteuern |
2'073’100 |
2'030’000 |
Finanzausgleich |
525’400 |
-528’200 |
Steuerfuss
Der Steuerfuss der Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz wird weiterhin mit 11% festgesetzt.
2. Anfragen/Allfälliges gem. § 17 des Gemeindegesetzes
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (spätestens bis 13. November) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten E. Abbühl, Bruggwiesenstrasse 4, 8306 Brüttisellen, schriftlich einzureichen.
- Mitteilungen aus der Kirchgemeinde
Aktenauflage
Die Akten zum Budget liegen im Sekretariat, Schüracherstrasse 10, 8306 Brüttisellen, ab 28. Oktober zur Einsicht auf (jeweils Vormittags) oder können auf der Homepage, www.ref-bk.ch unter „News/Medien / Kirchgemeindeversammlung“ eingesehen werden.
Anschlussprogramm
Sie sind herzlich zum Apero und Austausch mit Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission eingeladen.
Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
24. Oktober 2024
Ergebnisse der Kirchgemeindeversammlung vom 05. Juni
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz haben am 05. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.
- Genehmigung Jahresrechnung KG Dietlikon 2023
- Genehmigung Jahresrechnung KG Wangen-Brüttisellen 2023
- Kenntnisnahme Jahresberichte 2023
- Genehmigung Entschädigungsreglement Behörden Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
Protokollabnahme am Montag, 10. Juni. Protokollauflage zur Einsicht ab Dienstag, 11. Juni, jeweils im Sekretariat, Gsellhof Brüttisellen.
Ab 13. Juni unter www.ref-bk.ch/NewsMedienKirchgemeindeversammlungen
Rekursfristen
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Zustellung/von der Veröffentlichung (13.06.2024) an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege (BKP) Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage (13.06.2024) bei der Bezirkskirchenpflege (BKP) Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.
Aus den Mitteilungen in der Kirchgemeindeversammlung
Fahrdienst
Es wird das Konzept des Fahrdienstes vorgestellt. In Zukunft wird es nur eine Tel.-Nummer geben für den Fahrdienst. Das Sekretariat wird jeweils am Montag die Fahrdienstnummer auf die Tel.-Nummer des Fahrers umleiten. Es müssen somit keine privaten Telefonnummern herausgegeben werden.Es wird Sammelpunkte für die Abholung der interessierten Personen geben. Vorerst wird mit dem vorgestellten Modell angefangen und der Bedarf, vor allem bei den spezielleren Gottesdiensten, abgeklärt und analysiert.
Sekretariat – neue Öffnungszeiten
Es werden die neuen Öffnungszeiten vorgestellt:
Montag – Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
Dietlikon, 13. Juni 2024 Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 05. Juni
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz werden auf Mittwoch, 05. Juni 2024, 19.00 Uhr in den Gemeindesaal im Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, welche ihre Schriften in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht
Traktanden
1. Jahresrechnung 2023 Dietlikon
2. Jahresrechnung 2023 Wangen-Brüttisellen
3. Jahresbericht 2023 - Kenntnisnahme
4. Entschädigungsreglement Behörden Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
5. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
- Mitteilungen aus der Kirchgemeinde
1. Jahresrechnung 2023 Dietlikon
Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 174'121.11 ab. Das ist CHF 45’382 schlechter als budgetiert. Somit ist das Eigenkapital auf CHF 267'479 gesunken. Zum negativen Rechnungsabschluss haben die mit CHF 113’647 bedeutend unter der Budgeterwartung liegenden Steuereinnahmen der Gemeinde Dietlikon beigetragen. Feuerpolizeiliche Anordnungen führten zu unvorhergesehenen Sanierungsmassnahmen im Gemeindehaus Dietlikon. Ausserdem mussten weitere unvorhergesehene Sanierungen an kirchlichen Liegenschaften vorgenommen werden. Dadurch wurde das Budget «kirchliche Liegenschaften» (s. unten) um knapp CHF 34'500 überzogen. (Zu erwähnen ist jedoch, dass es sich dabei um wertvermehrende Massnahmen handelt, die immer auch einen Gegenwert bringen.)
Budgetvergleich 2023 in CHF: (B = Budget, R = Rechnung)
Gemeindeaufbau und -leitung |
B: |
-373’700 |
R: |
-316’384 |
Verkündigung und Gottesdienst |
B: |
-122’200 |
R: |
-116’011 |
Diakonie und Seelsorge |
B: |
-342’200 |
R: |
-323’371 |
Bildung und Spiritualität |
B: |
-64’100 |
R: |
-68’109 |
Kirchliche Liegenschaften |
B: |
-200’300 |
R: |
-234’773 |
Gemeindesteuern |
B: |
1'275’100 |
R: |
1'161’453 |
Finanzausgleich |
B: |
-303’600 |
R: |
-281’399 |
CO2-Abgabe |
B: |
300 |
R: |
321 |
Kapitaldienst |
B: |
100 |
R: |
2’283 |
1 Die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz hat die Rechnung und die Jahresrechnungen 2023 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt.
2 Die Rechnung 2023 weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1'511'209.88
Gesamtertrag Fr. 1'337'088.77
Aufwandüberschuss Fr. 174'121.11
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Bilanzsumme Fr. 1'120'789.92
Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Dadurch verringert sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2023 auf Fr. 267'478.72
3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 05. Juni 2024, die
Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2023 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon zu genehmigen.
2. Jahresrechnung 2023 Wangen-Brüttisellen
Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 124‘259.86 ab. Das ist CHF 210'759.86 besser als budgetiert. Das Eigenkapital ist neu auf CHF 1'213'820 angewachsen.Zum sehr guten Resultat der Rechnung haben die mit CHF 155‘798 bedeutend über der Budgeterwartung liegenden Steuereinnahmen beigetragen. Auch hat die Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen im Jahr 2023 haushälterisch gewirtschaftet und so zum guten Endresultat beigetragen (siehe Budgetvergleich).
Budgetvergleich 2023 in CHF: (B = Budget, R = Rechnung)
Gemeindeaufbau und -leitung |
B: |
-335’600 |
R: |
-295’016 |
Verkündigung und Gottesdienst |
B: |
-61’200 |
R: |
-54’804 |
Diakonie und Seelsorge |
B: |
-6’600 |
R: |
-3’946 |
Bildung und Spiritualität |
B: |
-86’300 |
R: |
-50’855 |
Kultur |
B: |
-22’700 |
R: |
-23’284 |
Kirchliche Liegenschaften |
B: |
-174’100 |
R: |
-186’331 |
Gemeindesteuern |
B: |
830’500 |
R: |
986’298 |
Finanzausgleich |
B: |
-230’500 |
R: |
-253’358 |
CO2-Abgabe |
B: |
100 |
R: |
164 |
Kapitaldienst |
B: |
-100 |
|
5’393 |
1 Die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz hat die Rechnung und die Jahresrechnungen 2023 der Reformierten Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen genehmigt.
2 Die Rechnung 2023 weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 972'446.64
Gesamtertrag Fr. 1'096'706.50
Ertragsüberschuss Fr. 124'259.86
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 219'779.25
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. - 219'779.25
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Bilanzsumme Fr. 2'292'736.52
Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben.Dadurch erhöht sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2023 auf Fr. 1'213'819.87.
3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 05. Juni 2024, die
Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2023 der Reformierten Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen zu genehmigen.
3. Jahresbericht 2023 - Kenntnisnahme
Auf Wunsch wird der Jahresbericht den Stimmberechtigten kostenlos zugestellt. Bestellungen nimmt das Sekretariat info@ref-bk.ch oder 044 542 68 48 ab sofort entgegen.
4. Entschädigungsreglement Behörden Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
Die reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Juni 2024 zu beschliessen:
Das am 27. Februar 2024 von der Kirchenpflege genehmigte Entschädigungsreglement für Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen
der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz wird genehmigt und rückwirkend per 01. Januar 2024 in Kraft gesetzt
5. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (22. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung
an den Präsidenten Ernst Abbühl, Bruggwiesenstrasse 4, 8306 Brüttisellen, schriftlich einzureichen.
Aktenauflage
Die Akten zu allen Traktanden liegen im Sekretariat Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, ab dem 03. Mai zur Einsicht auf
(jeweils Vormittags - beachten Sie bitte die publizierten Ferienabwesenheiten auf der Homepage).
Anschlussprogramm
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie herzlich zum Austausch mit der Kirchenpflege bei einem Apéro eingeladen.
Brüttisellen, 02.Mai 2024 Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz