Amtliche Publikationen
Konstituierung für die Amtsdauer 2026 - 2030
Gestützt auf Art. 16 Lit.2 der Kirchgemeindeordnung hat die Kirchenpflege an der Sitzung vom 05. Juli 2026 für die Amtsdauer 2026 - 2030 folgende Ressortverteilung beschlossen:
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Ressort |
Kern |
Zugeordnete Funktionen |
Verantwortung |
Stellvertretung |
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Präsidium |
Strategie, Personal, Sekretariat, Aussenvertretung |
Kontakt politische Gemeinden, Aktuariat*, Archiv**, Vernetzung, |
Christian Zuber |
Ruth Oschwald (Vizepräsidum) |
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Ressourcen |
Gutsverwaltung |
Finanzen, Liegenschaften |
Markus Guhl |
Christian Zuber |
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Gottesdienst und Musik, Schöpfung |
Gottesdienst, Kirchenmusik, Bewahrung der Schöpfung |
Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Ökumene, Umweltbewusst handeln |
Moni Müller |
Rolf Gall |
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Bildung und Generationen |
Religionspädagogisches Gesamtkonzept, Familienarbeit, |
Innovation und Vielfalt, Digitaler Wandel, Spirituelle Praxis |
Rolf Gall |
Moni Müller |
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Diakonie |
Seelsorge, Besuchsdienste, Altersarbeit, Erwachsenenbildung |
Organisation von Begleitung, Beratung und Krisenhilfe, Freiwilligenarbeit, Beteiligung stärken, Organisation von Kursen und Vorträgen für Erwachsene |
Ruth Oschwald |
Markus Guhl |
* Delegiert an Moni Müller
** Delegiert an Sekretariat
Externe Delegation bei Insitutionen / Kommissionen:
Kommission 60+ , Wangen-Brüttisellen Ruth Oschwald
Kommission JuFaKo, Wangen-Brüttisellen Rolf Gall
Kommission JuFaAlKu, Dietlikon Rolf Gall
Brüttisellen, 16. Juli 2026 Reformierte Kirchenpflege
Brüttiseller Kreuz
Neue Läutordnung
Die Kirchenpflege hat gemäss Kirchgemeindeordnung KGO Art 18, Abs. d die Zusammenführung der beiden alten Läutordnungen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen beschlossen, erarbeitet und am 02. Juni 2026 genehmigt.
Eine Konsultativabstimmung an der Kirchgemeindeversammlung vom November 2025 hat dieses Vorgehen mit grossem Mehr unterstützt/bestätigt.
Die - von beiden (polit.) Gemeinden genehmigte - neue Läutordnung vereinfacht das Glockengeläute und regelt es für alle Standorte einheitlich.
Die wichtigsten Aenderungen im Überblick:
-Wegfall des Sonntagmorgen-Geläuts um 7.01 Uhr in Dietlikon
-Wegfall des Vespergeläutes in Wangen
-Vereinfachte Regelung für Gottesdienste und Kasualien an beiden Standorten
-einheitliches Tagesverlaufsgeläut von 3 Minuten statt bisher 5 Minuten an beiden
Standorten
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Melchior Volz, Präsident, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Brüttisellen, 16.07.2026 Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
Behördenwahlen 2026
12. März 2026