Kirchgemeindeversammlung

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 26. November

Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz werden auf  Mittwoch, 26. November 2025, 19.00 Uhr in den Gemeindesaal im Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.

Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, welche ihre Schriften in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für  Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht

Traktanden

1. Budget 2026 und Steuerfuss 2026

2. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes

-  Mitteilungen aus der Kirchgemeinde

1. Budget 2026 und Steuerfuss 2026

Die Kirchenpflege hat das Budget 2026 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 2'243'700.00
Gesamtertrag Fr. 2'294'800.00
Ertragsüberschuss Fr. - 51'100.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--

Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 15'618'182.00
Steuerfuss 2026: 11%

Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben.

Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2025
1. das Budget 2026 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz zu genehmigen und
2. den Steuerfuss auf 11% (Vorjahr 11%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

Weisung

Bericht der Kirchenpflege zum Budget 2026 Kirchgemeinde Brüttiseller KreuzFür das Jahr 2026 wurde ein Budget erstellt, welches auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem Zusammenschluss im Jahr 2024 basiert. Der Steuerfuss beträgt 11%. Es wird ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen erwartet, wobei voraussichtlich ein Ertragsüberschuss von CHF 51'100 entstehen wird.

Grössere Abweichungen gegenüber dem Budget 2025 (siehe auch Tabelle unten)

1. Ressort «Diakonie und Seelsorge»:

Die Stelle der Sozialdiakonin wurde aufgrund ihrer Pensionierung durch eine neue Mitarbeiterin mit einem Pensum von 50% besetzt. Dies führt im Budget 2026 zu einem deutlich niedrigeren Betrag bei den Lohnkosten.

2. Liegenschaften:

Im Budget 2026 sind die Kosten für die vorgesehene Umrüstung der Kirche und des Kirchgemeindehauses Dietlikon auf eine LED-Beleuchtung zu berücksichtigen. Diese Umstellung soll langfristig Einspa- rungen bei den Betriebskosten mit sich bringen sowie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

3. Erwartete Steuereinnahmen:

Die prognostizierten Steuereinnahmen für 2026 liegen nur unwesentlich unter denen von 2025, was die erwartete Einnahmesituation stabilisiert. Auch der Zentralkassenbeitrag nimmt infolge geringerer Steuereinnahmen leicht ab.

Haushälterischer Umgang

Auch im Jahr 2026 wird ein haushälterischer Umgang bei den Ausgaben angestrebt. Die Kirchenpflege und die Pfarrschaft setzen alles daran, die vorhandenen Ressourcen in den einzelnen Ressorts optimal zu nutzen, um die Kernaufgaben (z.B. Gottesdienste) weiterhin uneingeschränkt durchführen zu können.

 

Budgetdisziplin

Dank einer guten Budgetdisziplin gelingt es, die kontinuierlich sinkenden Steuereinnahmen infolge des Mitgliederschwunds zu kompensieren, was zu einem stabilen finanziellen Umfeld beiträgt.

Fazit

Das Budget für 2026 ist umfassend und berücksichtigt sowohl die Erfahrungen aus dem Zusammenschluss als auch aktuelle Herausforderungen. Die sorgfältige Planung und der Haushaltsansatz versprechen einen stabilen finanziellen Rahmen, der es der Kirchgemeinde ermöglicht, ihre Kernaufgaben auch in Zeiten sinkender Einnahmen weiterhin zu erfüllen.

Budgetvergleich 2025/2026

Ressort:

2025

2026

Gemeindeaufbau und Leitung

-534’400

-545’200

Verkündigung und Gottesdienst

-145’400

-139’500

Diakonie und Seelsorge

-207’200

-120’600

Bildung und Spiritualität

-228’800

-244’600

Kultur

-57’100

-51’400

Kirchliche Liegenschaften

-298’000

-344’700

Gemeindesteuern

2'030’000

2'022’000

Finanzausgleich

-528’200

-524’800

 

Steuerfuss

Der Steuerfuss der Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz wird weiterhin mit 11% vorausgesetzt.

2. Anfragen/Allfälliges gem. § 17 des Gemeindegesetzes

Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens  10 Arbeitstage (spätestens bis 12. November) vor der Kirchgemeindeversammlung  an den Präsidenten E. Abbühl, Bruggwiesenstrasse 4, 8306 Brüttisellen, schriftlich einzureichen.

  •  Mitteilungen aus der Kirchgemeinde

Aktenauflage

Die Akten zum Budget liegen im Sekretariat, Schüracherstrasse 10, 8306 Brüttisellen, ab 27. Oktober zur Einsicht auf (jeweils Vormittags) oder können auf der Homepage, www.ref-bk.ch  unter  „News/Medien / Kirchgemeindeversammlung“  eingesehen werden.

Anschlussprogramm

Sie sind herzlich zum Apero und Austausch mit Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission eingeladen.

  23. Oktober 2025                                                                  Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz

Ergebnisse der Kirchgemeindeversammlung  vom  11. Juni

 

Die Stimmberechtigten  der  reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz  haben am 11. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt:

1. Abnahme der Jahresrechnung 2024 Brüttiseller Kreuz

2. Kenntnisnahme Jahresbericht 2024 

3. Genehmigung Reduktion Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege von 7 auf 5 – gültig per 01.07. 2026

4. Genehmigung der Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung durch die Kirchenpflege – gültig per 01.07.2026

5. Genehmigung der Anpassung der Kirchgemeindeordnung – gültig per 01.07.2026

6. Genehmigung der Anpassung des Entschädigungsreglements für Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen – gültig per 01.07.2026

 

Protokoll:

Protokollauflage zur Einsicht ab Dienstag 17. Juni, Sekretariat Gsellhof, Schüracherstrasse 10, 8306 Brüttisellen  (während den ausgeschriebenen Öffnungszeiten) – oder untenstehend abrufbar.

 

Rekursfristen

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der  Veröffentlichung (19.06.2025) an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage (17.06.2025) bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.

Dietlikon, 19. Juni 2025                                  Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz                                                                                                            

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz werden auf  Mittwoch, 11. Juni 2025, 19.00 Uhr in den Gemeindesaal im Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen. Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, welche ihre Schriften in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.

Traktanden

  • 1. Jahresrechnung 2024 Brüttiseller Kreuz
  • 2. Jahresbericht 2024 - Kenntnisnahme  
  • 3. Reduktion Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege
  • 4. Abnahme Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
  • 5. Anpassung Kirchgemeindeordnung per 17.2026
  • 6. Anpassung Entschädigungsreglement
  • 7. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
  • 8. Infos rund um die Kirchgemeinde

1. Jahresrechnung 2024 Brüttiseller Kreuz

Die Rechnung 2024 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 186’985 ab. Das ist CHF 244’885 besser als budgetiert. Im Jahr 2024 wurde dank budgetbewusstem Handeln in allen Ressorts - trotz den unter den Erwartungen liegenden Steuereinnahmen - das gute Endresultat erwirtschaftet.

Die Aufstellung zeigt, dass in allen Ressorts Budgetverbundenheit und sparsames Verhalten vorherrschte. Bei den grossen Abweichungen wurden z.B. unter Gemeindeaufbau- und Leitung keine Behördenentschädigung für nicht bearbeitete Ressorts ausbezahlt und weniger Sitzungen als budgetiert gehalten. Es wurden weniger Drucksachen u. Publikationen als vorgesehen benötigt nach dem Zusammenschluss. Die Reduktion der Gemeindeseiten reflok auf vier Seiten ergaben Einsparungen. Die Initialisierung der Rechnungsführung durch die polit.Gemeinde Wa-Brü ist abgeschlossen und es gibt nun Synergienutzungen.

Unter Diakonie und Seelsorge wurden Kosten von Lebensmittelverbrauch, externen Referenten und Unterkunft für Seniorenreisen zu hoch budgetiert.

Die Steuereinnahmen waren tiefer als erwartet, aber auch der Zentralkassenbeitrag fiel tiefer als erwartet aus.

Budgetvergleich 2024 in CHF: (B = Budget, R = Rechnung, A= Abweichung)

Gemeindeaufbau und -leitung

B:

-626’700

R:

-456195

A:

170505

Verkündigung und Gottesdienst

B:

-149300

R:

-134492

A:

14808

Diakonie und Seelsorge

B:

-264100

R:

-147266

A:

116834

Bildung und Spiritualität

B:

-245600

R:

-209591

A:

36009

Kultur

B:

-38000

R:

-44665

A:

-6665

Kirchliche Liegenschaften

B:

-282600

R:

-276744

A:

5826

Gemeindesteuern

B:

2073100

R:

1919934

A:

-153166

Finanzausgleich

B:

-525400

R:

-482054

A:

43346

Antrag

1. Die Kirchenpflege hat die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2024 der Reformierten  Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz genehmigt.

2. Die Jahresrechnung 2024 weist folgende Eckdaten aus:


Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr.
2'027'149.20
Gesamtertrag Fr. 2'214'134.13
Ertragsüberschuss Fr. 186’984.93

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--

Bilanzsumme   Fr. 3'604'764.03

Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben.

Dadurch erhöht sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2024 auf Fr. 1'668'283.52

3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025, die  Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2024 der Reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz zu genehmigen

2. Jahresbericht 2024 - Kenntnisnahme 

Der Jahresbericht 2024 wird Ihnen zusammen mit den Gemeindeseiten reflok 6_25 am 30. Mai als Beilage mit dem «reformiert.» zugestellt

3. Reduktion Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege

Aktuell ist die Kirchenpflege nach dem Rücktritt eines Mitgliedes bei 6 Mitgliedern. Für die Ersatzwahl vom 18. Mai hat sich trotz vieler Gespräche keine Kandidatur ergeben. Es ist absehbar, dass die Besetzung aller Sitze in Zukunft nicht einfacher wird.

Die Reduktion auf 5 Mitglieder per kommende Legislatur 2026-2030 ist eine pragmatische Lösung, die Handlungsfähigkeit der Kirchenpflege auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Maßnahme berücksichtigt die aktuellen Gegebenheiten und sorgt dafür, dass die verbleibenden Mitglieder ihre Aufgaben weiterhin in  effizienter und verantwortungsvoller Weise wahrnehmen können. Zwar wird für jedes einzelne Mitglied etwas mehr Arbeit erforderlich sein, doch ist dies unter den gegebenen Umständen realistisch und machbar.

Antrag

Auf die Legislatur 2026-2030 wird die Anzahl Mitglieder der Kirchenpflege reduziert von sieben auf fünf Mitglieder. Die notwendige Anpassung  der Kirchgemeindeordnung wird vorgenommen.

Icon Abschied/Antrag (374KB)

4. Abnahme Protokoll der Kirchgemeindeversammlung

Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene neue Gemeindegesetz regelt die Abnahme des Gemeinde-versammlungsprotokolls im Unterschied zu vorher nicht mehr. Das kantonale Gemeindeamt empfahl daher seinerzeit, entweder die Protokollabnahme nach dem bisherigen Recht weiterzuführen oder in der Gemeinde eine eigene Regelung zu treffen. Viele Kirchgemeinden sehen somit weiterhin vor, dass das Protokoll innert sechs Tagen nach dessen Erstellung von der Versammlungsleitung (in der Regel Kirchenpflegepräsidium) und den Stimmenzählenden abgenommen wird. Andere Kirchgemeinden haben in der Geschäftsordnung der Kirchenpflege die Abnahme des Protokolls der KGV durch die Kirchenpflege vorgesehen. Aus rechtlicher Sicht genügt dies nicht mehr. Es gilt der Grundsatz, dass ein Organ (z.B. KP, KGV) sein Protokoll in der nächsten Sitzung oder Versammlung abnimmt. Bezüglich der (Kirch-) Gemeindeversammlung ist es zulässig, die Protokollabnahme an den Gemeindevorstand (Kirchenpflege) zu delegieren. Dies kann durch einen separaten Beschluss oder Erlass der KGV oder im Rahmen der Kirchgemeindeordnung erfolgen. Das heisst, entweder in jeder KGV die Abnahme des Protokolls der vorangegangenen Versammlung zu traktandieren oder der KGV zu beantragen, dass in Zukunft die Kirchenpflege das Protokoll abnimmt.

Zum Nachvollzug des 2018 angepassten Gemeindegesetzes beschliesst die Kirchenpflege, das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung jeweils an der ersten regulären Kirchenpflegesitzung nach der Kirchgemeindeversammlung durch die Kirchenpflege abzunehmen - amtliche Publikation darauf folgend. Die notwendige Anpassung  der Kirchgemeindeordnung wird vorgenommen.

Antrag

Die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz beantragt den Mitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 die Annahme der Abnahme des KGV-Protokolls durch die Kirchenpflege und die dafür nötige Anpassung der Kirchgemeindeordnung.

Icon Abschied/Antrag (416KB)

5. Anpassung Kirchgemeindeordnung per 01.Juli 2026

Wird unter den Traktandum 3 und 4 den Anträgen der Kirchenpflege stattgegeben, muss als Folge der Anpassung dieser organisatorischen Massnahmen die Kirchgemeindeordnung ensprechend angepasst und vom Kirchenrat genehmigt werden.

Aus den gleichen Gründen, die zur Reduktion der Anzahl Kirchenpflegemitglieder führen, ist es bisher nicht gelungen, freiwillige Tätige für die in der KGO vorgesehenen Ortskirchenkommissionen zu gewinnen. Es ist nun der Moment, auch diesem Umstand gerecht zu werden. Aus sicht der Kirchenpflege kann daher der Artikel 22 der Kirchgemeindeordnung «Unterstellte Kommissionen», welcher den Punkt Ortskirchenkommissionen behandelt, ersatzlos gestrichen werden.

Da sich die Arbeit seit dem Zusammenschluss innerhalb der neuen Kirchgemeinde sehr gut entwickelt hat, ist die Kirchenpflege überzeugt, dass die Kirchgemeinde allen Ortsteilen auch ohne die entsprechende Kommission gerecht wird.

Sollte es dereinst nötig sein, kann eine solche Kommission auch ohne spezifischen Artikel in der Kirchgemeindeordnung ernannt werden.

Antrag

Auf die Legislatur 2026-2030 treten folgende Aenderungen in Kraft:

Artikel 12 Absatz 1  Protokollabnahme durch Kirchenpflege

Artikel 16 Absatz 1 Anzahl Kirchenpflegemitglieder

Artikel 22: Wegfall der Ortskirchenkommissionen

Vorbehältlich der Zustimmung des Kirchenrates beantragt die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz den Mitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 die Annahme der revidierten Kirchgemeindeordnung gemäss detaillierter Aufstellung.

Weisung:

Die detaillierte Aufstellung der Anpassung Kirchgemeindeordnung finden Sie auf dem Sekretariat oder entnehmen hier untenstehend.

Icon Abschied/Antrag (376KB)

6. Anpassung Entschädigungsreglement

Wird unter Traktandum 3 der Reduktion der Anzahl Mitglider der  Kirchenpflege stattgegeben, muss als Folge das Entschädigungsreglement angepasst werden. Zudem fliessen die Erfahrungen aus der Arbeit der Kirchenpflege seit dem Zusammenschluss hinein.

Antrag

Das am 5. Juni 2024 von der Kirchgemeindeversammlung genehmigte Entschädigungsreglement für Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz wird auf die neue Situation Legislatur 2026-2030 angepasst.

Die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz beantragt den Mitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 die Annahme der Anpassung des Entschädigungsreglements für Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen der reformierten Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz per 01. Juli 2026.

Weisung:

Die detaillierte Aufstellung der Anpassung Entschädigungsreglement finden Sie auf dem Sekretariat oder entnehmen sie der Homepage – Angaben unter Aktenauflage.

Icon Abschied/Antrag (392KB)

7. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes

Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens  10 Arbeitstage (27. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten Ernst Abbühl, Bruggwiesenstrasse 4, 8306 Brüttisellen, schriftlich  einzureichen.

 

8. Infos rund um die Kirchgemeinde

 

Aktenauflage

Die vollständigen Akten zu allen Traktanden liegen im Sekretariat Gsellhof Brüttisellen, Schüracherstrasse 10, ab dem 12. Mai  zur Einsicht auf (jeweils Vormittags - beachten Sie bitte die publizierten Ferienabwesenheiten auf der Homepage) – oder können online auf www.ref-bk/NewsMedien/ Kirchgemeindeversammlung. heruntergeladen werden.

Anschlussprogramm

Im Anschluss an die Versammlung sind Sie herzlich zum Austausch mit der Kirchenpflege bei einem Apéro eingeladen.

Brüttisellen, 08. Mai 2025                                                    Reformierte Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz

                                                                                                                                                                                

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
Schüracherstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel044 542 68 48
E-Mailinfo@ref-bk.ch

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