Amtliche Publikationen
Behördenwahlen 2026
Publikation provisorische Wahlvorschläge und zweite Frist
Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz für die amtsdauer 2026 – 2030 / Provisorische Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
|
Name Vorname |
m/w |
Geburts- jahr |
Beruf |
Adresse |
neu/ |
Partei |
Rufname |
|
|
Gall |
m |
1966 |
Biologe / |
Riedenerstrasse 28, |
neu |
BVD Dietlikon |
|
|
|
Guhl |
m |
1957 |
Maschinenzeichner / FM Gebäudeunterhalt Pens. |
Eichstrasse 19, |
bisher |
FDP |
|
|
|
Müller |
w |
1964 |
Landschaftsarchitektin HTL/FH |
Am Bach 11, |
bisher |
parteilos |
Moni |
|
|
Oschwald |
w |
1950 |
Pflegefachfrau |
Unterdorfstrasse 21, |
bisher |
parteilos |
|
|
|
Zuber |
m |
1958 |
Jurist |
Glärnischstrasse 4, |
neu |
parteilos |
|
|
|
Präsidium |
|
|||||||
|
Name Vorname |
m/w |
Geburts- jahr |
Beruf |
Adresse |
neu/ |
Partei |
Rufname |
|
|
Zuber |
m |
1958 |
Jurist |
Glärnischstrasse 4, |
neu |
parteilos |
|
|
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 4. Dezember 2025 (16.00 Uhr), die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte VPR).
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Kirchgemeinde ist, wer der evangelisch-reformierten Kirche angehört, im betreffenden Gemeinwesen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. In die Kirchenpflege kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, welche das 18. Altersjahr vollendet hat und der evangelisch-reformierten Kirche angehört. In die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen (Art. 5 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung).
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zudem kann ein Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder auch online auf www.wangen-bruettisellen.ch, Rubrik Politik/Informationen, erhältlich.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 18. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 29. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung i. V. m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wangen-Brüttisellen
Wahlleitende Behörde für die Kirchgemeinde
Anordnung Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz für die amtsdauer 2026 – 2030
Die Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz für die Amtsdauer 2026 – 2030 wird auf den 8. März 2026 angeordnet. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Kirchgemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:
- Fünf Mitglieder inkl. Präsidium der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leeren Wahlzetteln und Beiblatt statt.
Für die Wahlen findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 11. November 2025 (16.00 Uhr) beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Gemäss § 84a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis am 18. März 2026 (16.00 Uhr) beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, bestehende Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 12. März 2026 amtlich publiziert.
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Kirchgemeinde ist, wer der evangelisch-reformierten Kirche angehört, im betreffenden Gemeinwesen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. In die Kirchenpflege kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, welche das 18. Altersjahr vollendet hat und der evangelisch-reformierten Kirche angehört. In die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen (Art. 5 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat sowie der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden am 27. November 2025 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 27. November bis 4. Dezember 2025, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder auch online auf www.wangen-bruettisellen.ch, Rubrik Politik/Informationen, erhältlich.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wahlleitende Behörde für die reformierte Kirchgemeinde:
Gemeinderat Wangen-Brüttisellen
02. Oktober 2025
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Arbeiten der Kirchenpflege in den unterschiedlichen Ressorts. Gewisse Bereiche werden von allen Kirchenpflegmitglieder gemeinsam bearbeitet/abgedeckt und sind nicht einer einelnen Person zugeordnet.
Haben Sie Fragen dazu, so wenden Sie sich doch an eines der Kirchenpflegemitglieder und nehmen Sie Kontakt auf. Kontaktdaten auf dieser Homepge.